FIAT vs. Crypto Teil II: Iran

Ziemlich pikant ist eine aktuelle Meldung aus dem Iran, nach welcher der Mullahstaat seinen Bürgern sämtliche Transaktionen in Bitcoin oder anderen „nicht autorisierten“ Cryptowährungen zum Bezahlen irgendwelcher Waren oder Dienstleistungen verbieten will. Cryptowährungen sollen dort nicht insgesamt verboten werden, lediglich solche die nicht an den iranischen Rial gebunden sind. Man hat die „Gefahr“ einer ehrlichen, nicht inflationierbaren Währung also erkannt und muss seinen Bürgern nun den „Hahn abdrehen“. Das geht natürlich nur, solange die Kontroll- und Strafmechanismen für eine solche Aktion noch funktionieren und die Leute Angst vor Strafe haben. An den grundlegenden Problemen einer minderwertigen Währung an sich ändert das natürlich nichts. Kurz gesagt funktioniert das genau so lange, wie die FIAT Verrechnungseinheiten eines Staates genügend Wert enthalten um die überwachenden und bestrafenden Institutionen bzw. deren Personal zu bezahlen. Beispiel: solange die DDR ihre Stasi unterhalten konnte, wurden diese in Deutsch-Demokratischer Mark bezahlt. Als endlich das Geld alle war, ging die Grenze auf und die Grenzer konnten sich anderswo Arbeit suchen. Auch der Iran kann rein praktisch bei keinem seiner Bürger die Eröffnung und Beschickung einer Bitcoinwallet verhindern. Der Iran besitzt wie alle allen durch FIAT-Währungen organisierten Staaten lediglich die Macht über die Schnittstellen ins gesetzliche Zahlungsmittel. Mehr nicht. Bricht das gesetzliche Zahlungsmittel zusammen, bleiben sämtliche Cryptokonten davon unberührt.

Doppelmoral!

Warum ist die Angelegenheit pikant? Weil der Iran für sich selbst als Staat völlig andere Maßstäbe anlegt als für seine eigenen Bürger. Sie erinnern sich vielleicht an den Blogeintrag vom 1.12.2018, in dem darüber spekuliert wird ob der Iran die Handelssperren durch die USA, welche die Abkopplung vom SWIFT-System und damit aus dem internationalen Währungstransfer beinhalten, durch Überweisungen ins eigene Land mittels Bitcoin umgehen könnte und dass daraufhin zwei Bitcoinadressen iranischer Bürger durch die USA unter Berufung auf die o.g. Handelssanktionen „getaggt“ wurden? Dasselbe macht der Iran nun mit allen seinen Bürgern: er erklärt sie wg. Nutzung einer „kriminellen“ Währung selbst für kriminell. Zuende gedacht gehört Ihr Geld nicht Ihnen, sondern auf jedem Fall dem Staat.

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